Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Fischerkleidung GmbH,  Hallen 20-21, D-77978 Schuttertal-Schweighausen
 
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages mit Fischerkleidung GmbH, die Pflichten der Vertragspartner sowie die Kündigung der Verträge und die Rückabwicklung.
Allgemeine Informationen zum Bestellen bei Fischerkleidung GmbH, zu den angebotenen Waren und Dienstleistungen und zu den Verträgen finden Sie auch unter den Kundeninformationen.
 
1. Allgemeines/ Vertragsschluss 
1.1 Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn Fischerkleidung GmbH Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig sind. 
 
 
2. Preise und Zahlungsbedingungen 
2.1 Für die Produkte gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung. 
2.2 Alle unsere Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Versand- und Nachnahmegebühren. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten in Abhängigkeit von Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete. 
2.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Fischerkleidung GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Fischerkleidung GmbH berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher i.H.v. 5 % und für Unternehmen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel und Schecks, werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt Fischerkleidung GmbH keine Haftung.  
2.4 Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt  oder von Fischerkleidung GmbH anerkannt worden ist .  
Ist Vertragsgegenstand eine wiederkehrende Leistung oder hat der Kunde eine regelmäßige Zahlung zu leisten, so hat der Kunde diese Zahlung jeweils am 1. eines Monats im Voraus zu erbringen. Im Falle einer Kündigung  werden ihm überschießende Zahlungen zeitanteilig erstattet. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn die Zahlung nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Rechnung beglichen ist. Bei wiederkehrenden Leistungen gerät der Kunde mit der Zahlung ohne Mahnung in Verzug, wenn er einen Zahlungstermin versäumt. 
 
 
3. Lieferfristen 
3.1 Alle Artikel, die bei Fischerkleidung GmbH auf Lager sofort verfügbar sind, werden schnellstmöglich auf den Versandweg gebracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit verzögert, wird Fischerkleidung GmbH den Kunden davon unverzüglich unterrichten. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der bestätigten Bestellung.  
Die Lieferfrist verlängert sich regelmäßig um die Zeit, die verstreicht, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. 
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von Fischerkleidung GmbH zu vertreten sind, verlängern die Lieferfristentsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Beginn und Ende von Lieferverzögerungen wird Fischerkleidung GmbH in geeigneten Fällen dem Kunden unverzüglich mitteilen.  
 
4. Verpackung, Lieferung, Versand, Gefahrübergang 
 
Die Kosten für die Verpackung übernimmt Fischerkleidung GmbH. 
4.1 Die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versandbeauftragten Firmen können von Fischerkleidung GmbH nach Ermessen bestimmt werden, sofern der Kunde keine ausdrückliche Weisung abgegeben hat. Fischerkleidung GmbH versendet innerhalb Deutschlands unabhängig vom Bestellwert. Fischerkleidung GmbH verlangt bei Versand innerhalb Deutschlands Versandkosten.  
4.2 Fischerkleidung GmbH übergibt die Ware schnellstmöglich dem Lieferunternehmen. Auf die gesetzliche Regelung zum Leistungsort, § 269 BGB wird hingewiesen. 
Sofern die Transportverpackung bei Anlieferung und die darin enthaltenen Artikel offensichtliche Beschädigungen aufweisen, hat der Kunde gegenüber Fischerkleidung GmbH binnen acht Werktagen zu rügen. Andernfalls können Ansprüche des Kunden hinsichtlich sichtbarer Beschädigungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben abgelehnt werden.  

5. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im nachfolgenden Link aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Download Musterformular zum Widerruf des Kaufvertrages

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

5.1 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

5.2 Retouren- und Widerrufsanschrift:

Fischerkleidung GmbH
Hallen 20-21
D-77978 Schuttertal

Tel. +49 7826-9667 90
Fax  +49 7826-9667 99
Mail info@fischerkleidung.de
 
 
 
6. Kulanzrücknahme/ Annahmeverweigerung 
6.1 Nimmt ein Käufer, der nicht die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist Fischerkleidung GmbH berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder Schadensersatz i.H.v. 10 % des Kaufpreise als pauschalierter Schadensersatz oder Aufwendungsbetrag zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich Fischerkleidung GmbH das Recht vor, diesen geltend zu machen.
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist Fischerkleidung GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an Fischerkleidung GmbH für die entstandenen Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat zumindest pauschal 15,- EUR zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht in dieser Höhe entstanden sind. Im Falle, dass außergewöhnlich hohe Lagerkosten entstanden sind, behält sich Fischerkleidung GmbH vor, diese geltend zu machen. 
 
 
7. Eigentumsvorbehalt 
7.1 Fischerkleidung GmbH behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrage einschließlich Nebenforderungen z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw. vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Fischerkleidung GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt klein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. 
7.2 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er Fischerkleidung GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen. 
7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für Fischerkleidung GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen Fischerkleidung GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Fischerkleidung GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. 
 
 
8. Gewährleistung 
8.1 Fischerkleidung GmbH gewährt für die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum , dass die Kaufgegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung und Gebrauch ist ausgeschlossen.  
8.2 Keine Gewährübernahme findet statt für Mängel und Beschädigungen die aufgrund unsachgemäßer Verwendung der Gegenstände, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Gegenstände entstehen.  
8.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe oder Reparaturen an den Gegenständen vornimmt oder von Personen vornehmen lässt, die nicht von Fischerkleidung GmbH autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel auf dem Eingriff bzw. den Reparaturen beruht.  
8.4 Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Andernfalls sind hierfür geltend gemachte Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt § 377 HGB. 
8.5 Im Gewährleistungsfalle ist der Kunde nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mängelfreier Ware berechtigt. Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Alternative Nacherfüllung.  
8.6 Wenn im Rahmen der Gewährleistung ein Austausch des gekauften Produktes erfolgt ist, so beginnen die hierfür geltenden Gewährleistungs- und Garantievorschriften für keine neue Gewährleistungszeit. § 203 BGB bleibt unberührt.  
8.7 Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Fischerkleidung GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind. Insbesondere haftet Fischerkleidung GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. 
 
 
9. Rücktritt 
Fischerkleidung GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Fischerkleidung GmbH bezüglich des Kunden eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs oder gerichtlichen Vergleichsfahrens, die Ablehnung des Konkurs mangels Masse, ein Insolvenzverfahrens sowie  Wechsel- oder Scheckproteste sowie sonstige konkrete Anhaltspunkte über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.  
 
 
10. Datenschutz 
Fischerkleidung GmbH ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. 
 
 
11. Ausfuhrgenehmigung 
Für die Ausfuhr der zu liefernden Waren eventuell notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft sind vom Kunden im eigenen Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung solcher Ausfuhrgenehmigungen berechtigt den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.  
 
 
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht 
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten der Landgerichtsbezirk Offenburg vereinbart. Fischerkleidung GmbH ist berechtigt auch am Sitz des Kunden zu klagen.  
 
Es findet deutsches Recht Anwendung.